Vertragsbedingungen zur Nutzung von VisionLancer

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Nutzung der Anwendungs„VisionLancer (nachfolgend „Software“) auf Zeit. Die Software wird als Software-as-a-Service-Modell dem Nutzer (nachfolgend „Lizenznehmer“) zu Verfügung gestellt. Die Software ist eine cloudbasierte kollaborative Plattform im Bereich Ideen- und Plangungsmanagements.
  2. Anbieter und damit Vertragspartner ist die ISIconsult privates Institut für Sozialinnovation Consulting UG (haftungsbeschränkt), Köpenicker Straße 325, 12555 Berlin (nachfolgend „ISIconsult“).
  3. Die Software wird in digitaler Beschaffenheit und nicht auf einem Datenträger .
  4. Die Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergeben sich abschließend aus den Angaben auf der Internetseite www.visionlancer.de. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.
  5. Konfigurationsleistungen sind ebenso wenig Gegenstand dieses Vertrags wie Support oder der Betrieb bzw. die Erstellung von Datenbanken. Eine ausführliche Softwaredokumentation ist ebenfalls nicht geschuldet.
  6. Da einige Funktionen der Software von Bedingungen abhängen, die ISIconsult nicht kontrollieren kann (Internetverbindung, höhere Gewalt) kann keine durchgehende Erreichbarkeit und Funktionalität der Software zugesichert werden. ISIconsult gewährleistet damit nicht, dass die Software aufgrund dieser Ereignisse störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch kann ISIconsult naturgemäß keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.
  7. Die Software wird nur Unternehmen im Sinne von § 14 BGB zu Verfügung gestellt; diese Vertragsbedingungen gelten damit nicht gegenüber Privatpersonen.

 

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, in dem der Lizenznehmer auf der Internetseite www.visionlancer.de den Bestellprozess durchläuft und die Bestellung durch ISIconsult per E-Mail bestätigt wird.

 

3. Nutzungsrechte

  1. Der Lizenznehmer erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß Ziff. D. dieses Vertrages das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesem Vertrag eingeräumten Umfang. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der Software.
  2. ISIconsult ist es nicht gestattet, das Nutzungsrecht oder einzelne Nutzerkonten, bzw. Zugänge auf Dritte zu übertragen.
  3. Nutzt der Lizenznehmer die Vertragssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird ISIconsult die ihm zustehenden Rechte geltend machen.
  4. Verstößt der Lizenznehmer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an ISIconsult zurück. In diesem Fall hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen.

 

4. Kosten, Zahlung

  1. Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Software hängt von dem Lizenzmodell (Paket) ab, das der Nutzer wählt. Die konkreten Kosten und der Umfang des jeweiligen Leistungspaktes werden dem Nutzer vor Vertragsabschluss mitgeteilt. Wird der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalendermonates geschlossen, berechnet sich die für den ersten Monat zu entrichtende Miete anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Software folgenden Tag.
  2. Soweit nicht anders angegeben verstehen sich die genannten Beträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Der Mietzins wird für den jeweiligen Monat im Voraus am 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten Monat des Mietzeitraumes wird der Mietzins mit Vertragsabschluss fällig.
  4. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.

 

5. Laufzeit, Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende jedes Kalenderquartals gekündigt werden.
  2. Der Mietvertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der ISIconsult zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer Nutzungsrechte von ISIconsult dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt.
  3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis.
  4. Im Falle einer Kündigung hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern zu entfernen.

 

6. Gewährleistung

  1. ISIconsult leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass der Lizenznehmer die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann.
  2. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den auf der Internetseite www.visionlancer.de genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Lizenznehmer an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von ISIconsult berechtigt zu sein.
  3. Der Lizenznehmer hat die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen ISIconsult unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
  4. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr.

 

7. Haftung

  1. ISIconsult haftet unbeschränkt
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • im Umfang einer von ISIconsult übernommenen Garantie.
  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von ISIconsult der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
  2. Eine weitergehende Haftung von ISIconsult besteht nicht.
  3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von ISIconsult.

 

8. Sonstiges

  1. Der Lizenznehmer darf Ansprüche gegen ISIconsult nur nach schriftlicher Zustimmung von ISIconsult auf Dritte übertragen.
  2. Der Lizenznehmer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung.
  5. Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
  6. Erfüllungsort ist der Sitz von ISIconsult.
  7. Als Gerichtsstand wird Berlin festgelegt.
  8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt.